Schutz für Mensch und Material - Brandschutztüren

Mit Feuerwiderstandsklassen T30, T60 und T90 sollen Brandschutztüren das Durchkommen von Feuer durch Öffnungen in feuerhemmenden oder feuerbeständigen Wänden sichern. Diese Anforderungen werden in der DIN 4102-5 und DIN 4102-18 geregelt.

Die Regelungen für Flucht- und Rettungswege werden in der DIN EN 179 und DIN EN 1125 festgehalten.
Besonders in Gebäuden mit hoher Besucherfrequenz müssen besondere Sicherheitsvorkehrungen bezüglich des vorbeugenden Brandschutzes getroffen werden:

  • Kindergärten, Schulen und Universitäten
  • Krankenhäuser, Senioren- und Pflegeheime
  • Hotels
  • Verwaltung- und Bürogebäude
  • Banken

In Sachen Brandschutztüren und Rauschschutztüren sind wir zertifiziert und setzen jedes Brand- und Rauchschutzkonzept für Sie um. Weitere Praxisbeispiele finden Sie auf unserer Referenzseite.

Eine regelmäßige Wartung der sicherheitsrelevanten Türen wie Rauch- und Brandschutztüren nach Inbetriebnahme ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben. 

Mit unserem Wartungsvertrag garantieren wir die Funktionsfähigkeit Ihrer Türen. Durch eine regelmäßige Wartung verlängert sich zudem auch die Lebensdauer der Türen erheblich.

Einige Praxisbeispiele:

  • Neue Innentüren für die Hochschule in Heilbronn
  • Der Antivirenspezialist Avira in Tettnang investierte in ein neues Bürogebäude
  • Im Stuttgarter Engineering Park wurde das GEbäude 7.1 und 7.2 erstellt